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Urheberrecht

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Datenschutzerklärung

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

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AGB der Firma Cool & More

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts

oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für

alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind für uns nur verpflichtend, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Eines Widerspruchs gegen deren Geltung bedarf es nicht.

§ 2 Kostenvoranschlag, Bindung, schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme

Kostenvoranschläge werden von uns nur kostenpflichtig erstellt, es sei denn, es ist im Einzelfall Abweichendes vereinbart. Die

zur Abgabe eines Kostenvoranschlages notwendigen Leistungen und Lieferungen besonderer Art (Fahrtkosten, Baustellenbesuche, Demontage und sonstige Arbeiten) werden dem Auftraggeber auch dann berechnet, wenn es nicht zu einer

vertraglichen Ausführung oder zu einer vertraglichen Ausführung in abgeänderter Form kommt. Nur schriftliche und als verbindlich bezeichnete Kostenvoranschläge sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit bindend und auch

nur für die Dauer von 30 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die am Tage e der erbrachten Leistung gültigen Lohn-, Material- und Vertriebskosten zu berechnen. Ein Auftrag gilt erst dann als

angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Sollte der Auftragnehmer bei der Durchführung eines Reparaturauftrages

die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachten, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfragen beim

Auftraggeber um 10% überschritten werden. Anderenfalls ist vor Durchführung der Arbeiten das Einverständnis des

Auftraggebers einzuholen. Ist bei der Durchführung von Wartungsarbeiten der Einsatz von Ersatzteilen über den für eine

Wartung üblichen Aufwand hinaus erforderlich, so sind auch die mit dem Austausch der Ersatzteile verbundenen Arbeitszeiten

einschließlich Auslösung, notwendiger Sonderfahrten zu den jeweils gültigen Preisen des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu

vergüten. Arbeiten werden regulär in der Zeit zwischen 08.00 h und 17.00 h durchgeführt. Wird im Interesse des Auftraggebers

von dieser Dienstzeit abgewichen, so geltend die außerhalb dieser Zeit durchgeführten Arbeiten als Überstunden und sind

gesondert mit einem Zuschlag nach der jeweils geltenden Preisliste zu vergüten.

§ 3 Preise, Zahlung, Preisanpassung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise gemäß Preisliste ab Werk ausschließliche Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB p.a. berechnet. Die

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Fall eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Darüber hinaus können wir vom Vertrag

zurücktreten, wenn wir dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Zahlung einräumen und auch diese Frist nicht eingehalten wird.

An die Angebotspreise sind wir, sofern das Angebot aus dem Kostenvoranschlag fristgerecht innerhalb der Frist von 30 Tagen

angenommen wurde, für die Dauer von 3 Monaten nach Vertragsschluss gebunden. Wird die Lieferung und/oder der Auftrag

später als 3 Monate nach Vertragsschluss erbracht, so sind wir bei einer nach Angebotsabgabe eintretenden

Materialpreiserhöhung berechtigt, Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen, es sei denn, die

Verzögerung ist von uns zu vertreten. Bei einer Lohnerhöhung der metallverarbeitenden Industrie gilt abweichend hiervon, dass

die diesbezüglichen Preise sich auch ohne unser ausdrückliches Anpassungsverlangen automatisch ab dem Zeitpunkt der

ausgehandelten Lohnveränderung verhältnismäßig erhöhen und ab dann die erhöhten Preise vom Auftraggeber geschuldet

sind.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder

unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit,

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit

setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber ist

insbesondere zur Mitwirkung verpflichtet. Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehört es im Allgemeinen, bei

Zusammenwirken mehrer Unternehmer die allgemeine Ordnung der Baustelle aufrechtzuerhalten, die erforderlichen öffentlich-

rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zu verschaffen, erforderliche und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen

und uns auf etwaige Gefahren unaufgefordert schriftlich aufmerksam zu machen. Dies betrifft insbesondere feuergefährliche

Räume und Materialien, verdeckt geführte Strom-, Gas- Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie Baustatik. Der

Auftraggeber hat ferner alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten vor unserem Arbeitsbeginn

durchzuführen und die benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, die zur Montage und Inbetriebsetzung

erforderlichen Bedarfsgegenstände wie Gerüste, Hebezeuge, Brennstoffe, Schmiermittel, Energie und Wasser an der

Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung, Beleuchtung sowie ggfls. notwendige Schutzkleidung und

Schutzvorrichtungen auf seine Kosten so rechtzeitig zu stellen, dass unsere Arbeitsaufnahme unverzüglich erfolgen kann. Die

Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft

die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlichetwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, insbesondere sind Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisen zu

vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr

eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den

Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Im Fall eines Verzugs von unserer Seite ist

der Auftraggeber zunächst verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 6 Abnahme

Mit der Inbetriebnahme/ Wiederinbetriebnahme der Anlage und/oder widerspruchslosen Annahme nach Fertigstellung gilt der

Auftragsgegenstand als abgenommen.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware/der Auftragsgegenstand auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den

Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen

Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort

erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und den anlässlich einer Wartung oder Reparatur gelieferten

Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen

Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene

Eigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung. Sofern die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen, uns nicht

gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven

Wertes unseres Gegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall

der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen

ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum

oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch

solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten

erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen

des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Bei Zahlungsverzug

des Auftraggebers sowie einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere im Hinblick auf den hier

vereinbarten Eigentumsvorbehalt, sind wir unbeschadet anderer Ansprüche nach einer Mahnung und Rücktritt vom Vertrag zur

Rücknahme der gelieferten oder verbauten Gegenständen berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Wir

können verlangen, dass uns der Auftraggeber den Gegenstand, mit dem unserer verbunden wurde, zum Zwecke des Ausbaus

überlässt. Befindet sich der Gegenstand bei einem Dritten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Gelegenheit zu geben,

die Arbeiten bei diesem Dritten vorzunehmen. Die Kosten für den Ausbau nebst der damit verbundenen Arbeiten und Fahrten

trägt der Auftraggeber. Die reine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und/oder Pfändung durch uns gilt nicht als

Rücktritt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und

Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Mängel sind schriftlich anzuzeigen.

Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber

bzw. im Fall des Einbaus nach Wiederinbetriebnahme der Anlage. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware

einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich

fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur

Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne

Einschränkung unberührt. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zurückgesandt werden.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang

infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter

Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht

vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen

vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-

, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte

Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die

Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine

über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des

Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen den Lieferer gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit, gleichgültig aus welchem

Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung und Verletzung eines Schuldverhältnisses,

ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei einem Schaden infolge Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung dem Vertrag

das Gepräge gibt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalpflichten) und der Schaden für uns vorhersehbar war. Er

gilt auch nicht in Fällen, in denen wir verschuldensunabhängig haften, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei

Nichteinhaltung einer Garantie, bei einer Haftung für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Schaden aus

einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 11 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich

aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Alle

Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag

schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke

enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen

Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am

nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Kauf . Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. aa Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich das Bankkonto, welches uns mit Angabe des Widerrufs vom Käufer mitgeteilt wird ( Per Brief oder E-Mail); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollte ein Wertverlust nach eingehender Prüfung zu verzeichnen sein, so wird dieser von der Kaufsumme abgezogen. Dies können funktionelle Störungen sowie äußerliche Beschädigungen sein. Transportschäden die bei der Rücklieferung entstehen können von uns mit in den Wertverlust einbezogen werden. Hierfür haftet ausschließlich der Käufer. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Bereits verbaute und benutzte elektronische Ersatzteile können nicht mehr zurück genommen werden!

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